Jagdhaftpflicht.info
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Jagdhaftpflicht

Wenn Sie in Deutschland auf die Jagd gehen möchten, benötigen Sie eine vom Bundesjagdgesetz vorgeschriebene Jagdhaftpflichtversicherung. Denn ohne diese spezielle Art von Versicherung darf von der Behörde kein Jagdschein ausgestellt werden und ohne den Jagdschein ist die Ausübung einer Jagdtätigkeit nicht erlaubt.
Die Jagdhaftpflichtversicherung bietet zum Beispiel Schutz für Personen wie Jäger, Falkner, Hundehalter, Waffenbesitzer und Forstbeamte. Auch Personen, die der Jäger zur Leitung des Jagdbetriebes eingestellt hat, genießen Versicherungsschutz, ebenso wie Treiber und sonstige Jagdgehilfen im Revier. Die Haftpflichtversicherung prüft die Schadensersatzansprüche dahingehend, ob diese Ansprüche gerechtfertigt oder ungerechtfertigt sind. Die Jagdhaftpflichtversicherung begleicht alle berechtigten Ansprüche bis zur Höhe der Versicherungssumme für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Ansprüche, die unberechtigt sind, werden von der Haftpflichtversicherung notfalls vor Gericht abgewehrt. Falls es zu einem Rechtsstreit kommt, übernimmt die private Haftpflicht die Kosten und führt auch den Prozess.
Nach dem Bundesjagdgesetz kommen Sie als Jäger unbegrenzt und ein Leben lang für Schäden auf. Wählen Sie deshalb eine Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5. Mio. Euro. Der Leistungsumfang der Jagdhaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und daraus als Folge entstehende Vermögensschäden in Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssumme und gerade bei der Gefahr, bei der Jagd unabsichtlich einen Schaden anzurichten, wo eventuell Personen geschädigt werden, können die Schadensersatzansprüche extrem hoch werden.
Versichert sind durch den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung die Schäden an fremden Personen oder Sachen, die bei der Jagd entstehen. Hierzu gehören unter anderem die Schäden aus dem erlaubten Schusswaffenbesitz oder Munition und Geschossen – auch außerhalb der Jagd oder die Schäden aus der Haltung einer vertraglich vereinbarten Anzahl von Jagdgebrauchshunden. Auch Schäden aus fahrlässiger Überschreitung des Notwehrrechts sind abgesichert.
Die Jagdhaftpflichtversicherung sollte genau auf die individuelle Situation des Jägers abgestimmt sein, denn nur so sichern Sie als Jäger Ihr Jagdrisiko zeitgemäß und umfassend ab.
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